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Begriffe der privaten Krankenversicherung in der Kurzerklärung:

Beitragsrückerstattung:

Die Beitragsrückerstattung belohnt den Kunden in der privaten Krankenversicherung dafür, wenn er gesund geblieben ist. Das ist meistens ein gewisser Teil der Beiträge aus den Tarifen, die an der Beitragsrückerstattung teilnehmen. Je höher der Beitrag, umso mehr Beitragsrückerstattung gibt es. Sie kann bei manchen Versicherern auch ein fester Betrag sein. Bei Angestellten gehört sie dem Angestellten allein. Der Arbeitgeber hat nichts davon.

Versicherungspflichtgrenze

Korrekt heißt es eigentlich Jahresarbeitsentgeltsgrenze, durch Gewohnheit sagt man aber oft weiterhin Versicherungspflichtgrenze, oder kurz Pflichtgrenze, dazu. Die Grenze entscheidet vom Betrag des Bruttoeinkommens her, welche Angestellte und Arbeiter in die private Krankenversicherung gehen können. Seit Frühjahr 2008 reicht es allerdings nicht mehr, für 1 Jahr über der Pflichtgrenze zu liegen. Es müssen schon 3 Jahre hintereinander sein. Nur die regelmäßigen Einkünfte zählen für das Überschreiten der Pflichtgrenze.

Karenzzeit

Die Karenzzeit sagt aus, wann das Tagegeld anfängt, zu leisten. Bei Angestellten ist die Karenzzeit 6 Wochen, oder auch länger, abhängig davon, wie lange die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers andauert. Bei Selbständigen kann die Karenzzeit frei ausgewählt werden, wie der Bedarf gesehen wird. begrenzt lediglich durch die unterschiedlichen Stufen (Karenzzeit- Stufen), die der jeweilige Versicherer anbietet. Karenzzeiten gibt es z.B. von 3 Tagen, 7 Tagen, 14 Tagen, 21 Tagen, 28 Tagen, 42 Tagen, etc., bis zu 364 Tagen. Selbständige müssen die Zeit bis dahin selbst überbrücken.

Hilfsmittelkatalog:

In der PKV wird in den Versicherungsbedingungen ausdrücklich wiedergegeben, welche Hilfsmittel übernommen werden. Die Auflistung dessen nennt man Hilfsmittelkatalog. Darin sind die üblichen Hilfsmittel stets enthalten, wie Brille, Kontaktlinsen, Gehstützen, Kunstglieder, Bandagen, orthopädische Schuhe, orthopädische Einlagen, Gummistrümpfe, Hörgeräte, Sprechgeräte, Rollstühle etc.- Alles, was dabei nicht aufgeführt ist, wird auch nicht übernommen, oder höchstens freiwillig bezuschußt. Wenn die Aufzählung umfassender ist, hat man also auch mehr Leistungen. Was nicht überall aufgeführt ist, sind Z.B.: Blindenhund, Heimdialysegerät, Beatmungsgeräte, Überwachungsmonitore, Inhalationsgeräte. Für besonders teure Hilfsmittel sind Begrenzungen der Erstattung üblich.

Offener Hilfsmittelkatalog:

Mit einem offenen Hilfsmittelkatalog ist gemeint, daß der Krankenversicherer in seinen Bedingungen zwar beispielhaft umschreibt, Hilfsmitteln gehört, aber keine abschließende Hilfsmittel-Liste existiert. Dadurch würden neu entwickelte Hilfsmittel, welche per allgemeiner Definition erstattbar sind, automatisch anerkannt werden. Das gibt eine größere Sicherheit. Die Formulierung muß aber schon erfüllt sein. Wie z.B., daß "technische Mittel übernommen werden, die körperliche Behinderungen unmittelbar mildern oder ausgleichen sollen". Versicherer bzw. mit Tarife mit offenem Hilfsmittelkatalog sind eher selten, da die Kosten dann auch schlechter kalkulierbar sind.

Risikozuschlag für Sehhilfen:

Einige neuere Tarife in der privaten Krankenversicherung sehen vor, daß es einen Risikozuschlag für das Tragen von Sehhilfen gibt (also Brille, Kontaktlinsen). Das gilt aber nur, wenn das bereits bei Antragstellung zutrifft. Nicht, wenn sich das später ergibt. Die Zuschläge sind überschaubar, wie z.B. 3,- bis 5,- Euro. Man kann dafür mitunter Sehhilfen auch ausschließen lassen, und braucht dann auch keinen Zuschlag zu zahlen.

Fehlende Zähne ausschließen:

Mitunter gibt es Kunden, die eine PKV wollen, aber so ungern zum Zahnarzt gehen, daß sie lieber mit Lücken herumlaufen. Wenn es bereits Lücken gibt, macht das bei der Risikoprüfung bzw. der Aufnahme Schwierigkeiten. Wenn es einem wirklich lieber ist, den Zahnersatz hierfür auszuschließen, weil man den Zahnersatz gar nicht vorhat, oder das dann lieber irgendwann günstig in Ungarn, Tschechien, Polen etc. machen läßt, kann man das bei einigen Versicherern tun. Bei mehr als 3 oder 4 Zähnen gibt es allerdings kaum noch Versicherer, obwohl es auch einen gibt, wo dies bis 10 fehlende Zähne möglich ist.

PKV für Piloten und anderes fliegendes Personal

Angestellte Piloten oder anderes fliegendes Personal, das die Voraussetzung für die private Krankenversicherung erfüllt, kann auch in der PKV aufgenommen werden. Die Versicherer sind davon allerdings nicht alle angetan. Die eigenverantwortlich zusammengestellten Annahmerichtlinien besagen oft, daß Piloten nicht angenommen werden. Oder sie werden zwar angenommen, haben aber Einschränkungen im Krankentagegeld. Dies rührt daher, daß ein Pilot aufgrund der strengen Anforderungen evt. flugunfähig ist, aber gemäß den Richtlinien der PKV nicht so krank ist, daß er als arbeitsunfähig gilt. Gleichwohl will er ein Tagegeld haben, wenn er nicht gerade - statt heimgeschickt zu werden - für Dienste am Boden eingesetzt wird. Im Idealfall nimmt man eine PKV, bei der Tagegeld-Anspruch auch bei Flugunfähigkeit gilt.

Zahnleistungen ganz ausschließen Berufsanfaenger in der PKV Krankenversicherungspflicht Mindestbindungsdauern in der privaten Kinder in der privaten Pflegepflichtversicherung Welche berechtigten Hinderungsgründe gibt es tatsächlich die einen von der PKV abhalten können Vorversicherung in der Krankenversicherung Widerrufsrecht des Antrags in der PKV Fehlende Zähne versichern Kinder in der privaten Pflegepflichtversicherung Zweck der ArbeitgeberBescheinigung in der PKV Bescheinigung der Arbeitsunfaehigkeit in der PKV Umstellung des Versicherungsschutzes in der PKV Bescheinigung der Arbeitsunfaehigkeit in der PKV Vertragsdauer in der PKV Entbindungspauschale in der PKV ApothekerTarife in der PKV PKV für Seefahrer Maßnahmen bei Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht in der PKV Zweck und Nutzen einer Krankenhaus Pflicht zur Krankenversicherung Können TeilzeitBeschäftigte in der PKV sein BeitragssenkungsTarife Beamtenanwärter in der PKV Ist eine denkbare Arbeitslosigkeit ein Hinderungsgrund für den Beitritt in die PKV Gesetzliche Altersrückstellung Borderline Syndrom Forum Depressionen Asperger Syndrom Beitragsbemessungsgrenze Künstler und PKV Pflegezusatzversicherung Zweck der ArbeitgeberBescheinigung in der PKV Kosten um Schwangerschaft und Entbindung Gesetzliche Altersrückstellung Hat die private Krankenversicherung auch Schwächen gegenüber der PKV Künstler und PKV Verschiedene Leistungen Medikamente bzw Arznei in der PKV BeitragssenkungsTarife Mindestbindungsdauern in der privaten Annahmerichtlinien in der PKV Sterbetafel Generika in der privaten Krankenversicherung Die Produktinformation in der privaten Krankenversicherung Hausfrauen in der privaten Krankenversicherung Besondere Wartezeiten Können Arbeitslose in der privaten Krankenversicherung sein Kann man Kinder allein in der PKV versichern Sind Risikozuschläge in der PKV auf Dauer zu zahlen Kurtarif Offener Hilfsmittelkatalog Versicherungswechsel in der PKV durch Nichtzahlung des Beitrags Können Arbeitslose in der privaten Krankenversicherung sein Leistungen für Rollstühle in der PKV Versicherungswechsel in der PKV durch Nichtzahlung des Beitrags Hausfrauen in der privaten Krankenversicherung Vertragsdauer in der PKV Wie gut sind alternative Behandlungen in der PKV versichert bzw versicherbar Bezug von Hilfsmitteln über den Versicherer ArztTarife in der PKV Gesetzliche Altersrückstellung Umstellung des Versicherungsschutzes in der PKV von Antrag oder Angebotsanfrage Hat die private Krankenversicherung auch Schwächen gegenüber der PKV Kosten um Schwangerschaft und Entbindung Zweck der ArbeitgeberBescheinigung in der PKV Prüfung der Leistungspflicht in der PKV Haben sparsame EinsteigerTarife bzw Existenzgründer Tarife überhaupt relevante Vorteile gegenüber der GKV Zweck der ArbeitgeberBescheinigung in der PKV Wie gut sind alternative Behandlungen in der PKV versichert bzw versicherbar Wann beginnt eigentlich in der PKV der Versicherungsschutz