Begriffe der privaten Krankenversicherung
in der Kurzerklärung:
Beitragsrückerstattung:
Die Beitragsrückerstattung belohnt den Kunden in der privaten Krankenversicherung dafür, wenn er
gesund geblieben ist. Das ist meistens ein gewisser Teil der Beiträge aus den Tarifen, die an der
Beitragsrückerstattung teilnehmen. Je höher der Beitrag, umso mehr Beitragsrückerstattung gibt
es. Sie kann bei manchen Versicherern auch ein fester Betrag sein. Bei Angestellten gehört
sie dem Angestellten allein. Der Arbeitgeber hat nichts davon.
Versicherungspflichtgrenze
Korrekt heißt es eigentlich Jahresarbeitsentgeltsgrenze, durch Gewohnheit sagt man aber oft weiterhin
Versicherungspflichtgrenze, oder kurz Pflichtgrenze, dazu. Die Grenze entscheidet vom Betrag des
Bruttoeinkommens her, welche Angestellte und Arbeiter in die private Krankenversicherung gehen
können. Seit Frühjahr 2008 reicht es allerdings nicht mehr, für 1 Jahr über der Pflichtgrenze zu liegen.
Es müssen schon 3 Jahre hintereinander sein. Nur die regelmäßigen Einkünfte zählen für das
Überschreiten der Pflichtgrenze.
Karenzzeit
Die Karenzzeit sagt aus, wann das Tagegeld anfängt, zu leisten. Bei Angestellten ist die
Karenzzeit 6 Wochen, oder auch länger, abhängig davon, wie lange die Lohnfortzahlung des
Arbeitgebers andauert. Bei Selbständigen kann die Karenzzeit frei ausgewählt werden, wie
der Bedarf gesehen wird. begrenzt lediglich durch die unterschiedlichen Stufen (Karenzzeit-
Stufen), die der jeweilige Versicherer anbietet. Karenzzeiten gibt es z.B. von 3 Tagen,
7 Tagen, 14 Tagen, 21 Tagen, 28 Tagen, 42 Tagen, etc., bis zu 364 Tagen. Selbständige
müssen die Zeit bis dahin selbst überbrücken.
Hilfsmittelkatalog:
In der PKV wird in den Versicherungsbedingungen ausdrücklich wiedergegeben, welche Hilfsmittel
übernommen werden. Die Auflistung dessen nennt man Hilfsmittelkatalog. Darin sind die üblichen
Hilfsmittel stets enthalten, wie Brille, Kontaktlinsen, Gehstützen, Kunstglieder, Bandagen, orthopädische
Schuhe, orthopädische Einlagen, Gummistrümpfe, Hörgeräte, Sprechgeräte, Rollstühle etc.- Alles, was
dabei nicht aufgeführt ist, wird auch nicht übernommen, oder höchstens freiwillig bezuschußt. Wenn die
Aufzählung umfassender ist, hat man also auch mehr Leistungen. Was nicht überall aufgeführt ist, sind
Z.B.: Blindenhund, Heimdialysegerät, Beatmungsgeräte, Überwachungsmonitore, Inhalationsgeräte.
Für besonders teure Hilfsmittel sind Begrenzungen der Erstattung üblich.
Offener Hilfsmittelkatalog:
Mit einem offenen Hilfsmittelkatalog ist gemeint, daß der Krankenversicherer in seinen Bedingungen zwar
beispielhaft umschreibt, Hilfsmitteln gehört, aber keine abschließende Hilfsmittel-Liste existiert. Dadurch
würden neu entwickelte Hilfsmittel, welche per allgemeiner Definition erstattbar sind, automatisch anerkannt
werden. Das gibt eine größere Sicherheit. Die Formulierung muß aber schon erfüllt sein. Wie z.B., daß
"technische Mittel übernommen werden, die körperliche Behinderungen unmittelbar mildern oder ausgleichen
sollen". Versicherer bzw. mit Tarife mit offenem Hilfsmittelkatalog sind eher selten, da die Kosten dann
auch schlechter kalkulierbar sind.
Risikozuschlag für Sehhilfen:
Einige neuere Tarife in der privaten Krankenversicherung sehen vor, daß es einen Risikozuschlag
für das Tragen von Sehhilfen gibt (also Brille, Kontaktlinsen). Das gilt aber nur, wenn das bereits
bei Antragstellung zutrifft. Nicht, wenn sich das später ergibt. Die Zuschläge sind überschaubar,
wie z.B. 3,- bis 5,- Euro. Man kann dafür mitunter Sehhilfen auch ausschließen lassen, und
braucht dann auch keinen Zuschlag zu zahlen.
Fehlende Zähne ausschließen:
Mitunter gibt es Kunden, die eine PKV wollen, aber so ungern zum Zahnarzt gehen, daß sie
lieber mit Lücken herumlaufen. Wenn es bereits Lücken gibt, macht das bei der Risikoprüfung
bzw. der Aufnahme Schwierigkeiten. Wenn es einem wirklich lieber ist, den Zahnersatz hierfür
auszuschließen, weil man den Zahnersatz gar nicht vorhat, oder das dann lieber irgendwann
günstig in Ungarn, Tschechien, Polen etc. machen läßt, kann man das bei einigen Versicherern
tun. Bei mehr als 3 oder 4 Zähnen gibt es allerdings kaum noch Versicherer, obwohl es auch
einen gibt, wo dies bis 10 fehlende Zähne möglich ist.
PKV für Piloten und anderes fliegendes Personal
Angestellte Piloten oder anderes fliegendes Personal, das die Voraussetzung für die private Krankenversicherung erfüllt,
kann auch in der PKV aufgenommen werden. Die Versicherer sind davon allerdings nicht alle angetan. Die eigenverantwortlich
zusammengestellten Annahmerichtlinien besagen oft, daß Piloten nicht angenommen werden. Oder sie werden zwar angenommen,
haben aber Einschränkungen im Krankentagegeld. Dies rührt daher, daß ein Pilot aufgrund der strengen Anforderungen evt.
flugunfähig ist, aber gemäß den Richtlinien der PKV nicht so krank ist, daß er als arbeitsunfähig gilt. Gleichwohl will er ein
Tagegeld haben, wenn er nicht gerade - statt heimgeschickt zu werden - für Dienste am Boden eingesetzt wird. Im Idealfall nimmt
man eine PKV, bei der Tagegeld-Anspruch auch bei Flugunfähigkeit gilt.
Zahnleistungen ganz ausschließen
Berufsanfaenger in der PKV
Krankenversicherungspflicht
Mindestbindungsdauern in der privaten
Kinder in der privaten Pflegepflichtversicherung
Welche berechtigten Hinderungsgründe gibt es tatsächlich die einen von der PKV abhalten können
Vorversicherung in der Krankenversicherung
Widerrufsrecht des Antrags in der PKV
Fehlende Zähne versichern
Kinder in der privaten Pflegepflichtversicherung
Zweck der ArbeitgeberBescheinigung in der PKV
Bescheinigung der Arbeitsunfaehigkeit in der PKV
Umstellung des Versicherungsschutzes in der PKV
Bescheinigung der Arbeitsunfaehigkeit in der PKV
Vertragsdauer in der PKV
Entbindungspauschale in der PKV
ApothekerTarife in der PKV
PKV für Seefahrer
Maßnahmen bei Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht in der PKV
Zweck und Nutzen einer Krankenhaus
Pflicht zur Krankenversicherung
Können TeilzeitBeschäftigte in der PKV sein
BeitragssenkungsTarife
Beamtenanwärter in der PKV
Ist eine denkbare Arbeitslosigkeit ein Hinderungsgrund für den Beitritt in die PKV
Gesetzliche Altersrückstellung
Borderline Syndrom Forum
Depressionen
Asperger Syndrom
Beitragsbemessungsgrenze
Künstler und PKV
Pflegezusatzversicherung
Zweck der ArbeitgeberBescheinigung in der PKV
Kosten um Schwangerschaft und Entbindung
Gesetzliche Altersrückstellung
Hat die private Krankenversicherung auch Schwächen gegenüber der PKV
Künstler und PKV
Verschiedene Leistungen Medikamente bzw Arznei in der PKV
BeitragssenkungsTarife
Mindestbindungsdauern in der privaten
Annahmerichtlinien in der PKV
Sterbetafel
Generika in der privaten Krankenversicherung
Die Produktinformation in der privaten Krankenversicherung
Hausfrauen in der privaten Krankenversicherung
Besondere Wartezeiten
Können Arbeitslose in der privaten Krankenversicherung sein
Kann man Kinder allein in der PKV versichern
Sind Risikozuschläge in der PKV auf Dauer zu zahlen
Kurtarif
Offener Hilfsmittelkatalog
Versicherungswechsel in der PKV durch Nichtzahlung des Beitrags
Können Arbeitslose in der privaten Krankenversicherung sein
Leistungen für Rollstühle in der PKV
Versicherungswechsel in der PKV durch Nichtzahlung des Beitrags
Hausfrauen in der privaten Krankenversicherung
Vertragsdauer in der PKV
Wie gut sind alternative Behandlungen in der PKV versichert bzw versicherbar
Bezug von Hilfsmitteln über den Versicherer
ArztTarife in der PKV
Gesetzliche Altersrückstellung
Umstellung des Versicherungsschutzes in der PKV
von Antrag oder Angebotsanfrage
Hat die private Krankenversicherung auch Schwächen gegenüber der PKV
Kosten um Schwangerschaft und Entbindung
Zweck der ArbeitgeberBescheinigung in der PKV
Prüfung der Leistungspflicht in der PKV
Haben sparsame EinsteigerTarife bzw Existenzgründer Tarife überhaupt relevante Vorteile gegenüber der GKV
Zweck der ArbeitgeberBescheinigung in der PKV
Wie gut sind alternative Behandlungen in der PKV versichert bzw versicherbar
Wann beginnt eigentlich in der PKV der Versicherungsschutz
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